Die erzieherische Arbeit im Haus Regenbogen orientiert sich an der Waldorfpädagogik. Auf den ersten Blick kommt dies durch das angebotene Spielmaterial zum Ausdruck, welches viele Dinge aus der Natur beinhaltet: Holzklötze, Zapfen, Kastanien, Steine, Schneckenhäuser und Stöcke. Mit überwiegend pflanzengefärbten Tüchern, Spielständern, selbstgefertigten Puppen und Tieren sowie schlichtem, wenig vorgeformten Bastelmaterial kann in behutsamer Weise an die besonderen Gestaltungs- und Phantasiekräfte eines jeden Kindes gerührt werden.
Die Entstehung des Kindergartens und gesellschaftliche Entwicklungen
Die Gründung des Kindergartens geht auf eine Elterninitiative zurück, die sich erstmals im Frühjahr 1987 zusammengefunden hat. Sie bestand aus interessierten Brettener Eltern, die teilweise auch Eltern von Kindern des Rudolf-Steiner-Kindergartens in Maulbronn waren, und einer Gründungskindergärtnerin. Entstehen sollte ein Kindergarten, der auf der Grundlage des anthroposophischen Menschenbildes arbeitet und die sozialen Fragen der Gegenwart berücksichtigt.
Das veränderte Rollenverständnis der Frau und auch des Mannes und geringere familiäre Bindungen durch größere Mobilität und die zunehmende Zahl Alleinerziehender haben zur Folge, dass die Familie allein ihre Funktion als „soziale Mutterhülle“ des kleinen Kindes nicht mehr erfüllen kann.
So sollte eine Einrichtung gegründet werden, die den Bedürfnissen der Kinder nach Geborgenheit auch außerhalb der Familie und den Bedürfnissen der Eltern nach einer fachkundigen und liebevollen Begleitung ihrer Kinder gerecht werden kann. Dabei müssen die Wünsche der Eltern und das Wohl des Kindes stets verantwortungsvoll erwogen werden.
In der Kleinfamilie mit häufig nur einem Kind kann soziale Gemeinschaft nicht mehr ausreichend erlebt, können Fähigkeiten wie Rücksichtnahme, Toleranz und gegenseitiges Lernen nicht mehr nachahmend entwickelt werden. Die Kindergruppe, bestehend aus Kindern unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Herkunft und Kultur und – soweit möglich – aus Kindern mit Behinderungen, soll diese wichtigen Erfahrungen ermöglichen.
Die zunehmende Trennung von Kinder- und Erwachsenenwelt und die geringere Durchschaubarkeit von Lebensvollzügen machen es notwendig, dass Situationen aus der Erwachsenenwelt im Spiel ihre kindgemäße Umsetzung innerhalb des Tagesgeschehens im Kindergarten finden können.
Rahmenbedingungen des Kindergartens
Das Haus Regenbogen ist ein Angebotskindergarten mit besonderer pädagogischer Prägung. Demzufolge erstreckt sich der Einzugsbereich über das umliegende Wohngebiet hinaus. Dennoch haben Brettener Kinder Priorität bei der Platzvergabe. Die Gründe der Eltern, ihr Kind dem Kindergarten Haus Regenbogen anzuvertrauen, sind unterschiedlich und vielfältig: Wesentliche Kriterien sind die Orientierung an der Pädagogik Rudolf Steiners, die Möglichkeit der flexiblen und ganztägigen Betreuung, die Aufnahme von Krippenkindern und behinderten Kindern sowie der familiäre Rahmen eines überschaubar kleinen Kindergartens.
In zwei altersgemischten Gruppen mit insgesamt 35 Kindern werden – wenn möglich - behinderte und nicht behinderte Kinder im Alter von ein bis sieben Jahren betreut. Die Anzahl der Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) - zusammenberechnet mit den behinderten Kindern -, sollte aus pädagogischen Gründen die Zahl sieben nicht überschreiten.
Mehrere Monate vor Beginn des Kindergartenjahres im September werden neue Kinder durch das ErzieherInnenteam im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgenommen.
Folgende Kriterien werden bei der Aufnahme neuer Kinder berücksichtigt:
·Anmeldedatum ·Geschwisterkinder und Kinder aus anderen Waldorfeinrichtungen ·Besonderes Engagement für die Waldorfpädagogik ·Alleinerziehende und Berufstätige oder besondere Notlagen ·Wohnort (Bretten und seine Ortsteile)
Den Kindern und ErzieherInnen steht ein Haus mit folgenden Ausstattungsmerkmalen zur Verfügung:
·eine Garderobe
·zwei Gruppenräume
·ein Kleingruppenraum
·zwei Schlafräume
·eine Küche mit Essplatz
·eine Teeküche mit Kleingruppenraum
·Kindertoiletten auf 2 Etagen, Erwachsenentoilette im Eingangsbereich
·ein Abstellraum
Zur Betreuung der Kinder sind derzeit fünf ErzieherInnen mit überwiegend teilzeitlichen Arbeitsverhältnissen, eine KinderpflegerIn, zwei PraktikantInnen (AnerkennungspraktikantIn und PraktikantIn im FSJ), eine Eurythmistin (2 Stunden/Woche), eine Köchin (Teilzeit) und eine Putzhilfe (Teilzeit) vorgesehen.
Die Arbeitszeit umfasst für Vollzeitkräfte 30 Stunden zusammen mit den Kindern, und 8,5 Stunden für die Vor- und Nacharbeitung, Elternarbeit, Dienstbesprechungen, Fortbildung u.ä. (näheres ist im Arbeitsvertrag und in der Dienstordnung geregelt.). Werden Blockaden im zwischenmenschlichen Bereich von einzelnen MitarbeiterInnen oder im Kreise des Vorstandes als drängend empfunden und geäußert, spätestens dann ist es angesagt, eine für den hier entstandenen Typ einer sozialen Einrichtung passende Supervision durchzuführen. Sie ist dann für alle MitarbeiterInnen und gegebenenfalls die Mitglieder des Vorstandes verbindlich, und sollte als gewöhnliche Klärungs- und Entwicklungschance der sozialen Binnenstruktur begriffen werden. Darüber hinaus sind die ErzieherInnen verpflichtet, sich zur Stärkung und Weiterführung des gewählten pädagogischen Konzeptes nach eigenem Ermessen um jeweils passende Fortbildungen zu bemühen und dem Vorstand die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
Krippenkinder (1 bis 3 Jahre):
Aufgenommen werden:
Kinder im Alter bis zu3 Jahren; insbesondere Kinder von alleinstehenden Eltern
Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind
Kinder, die aus besonderen Gründen einer sozialpädagogischen Hilfe und außerfamiliären Erziehung und Betreuung bedürfen
Aufgaben der Krippe:
Neben anderen Formen der außerfamiliären Erziehung erfüllt die Krippe die familienergänzenden Aufgaben dort, wo die kontinuierliche Familienerziehung nicht in vollem Umfang gewährleistet werden kann.
Die Bedeutung der ersten drei Lebensjahre für die Entwicklung des Kindes ist allgemein unbestritten. Die Aufgabe der Krippe ist es, in enger Zusammenarbeit mit den Eltern eine tragfähige Grundlage für eine gesunde körperliche und seelische Entwicklung zu schaffen.
Voraussetzungen im Haus Regenbogen:
Eine familiäre Atmosphäre
Konstanz in den Beziehungen von ErzieherIn und Kind und in den Beziehungen der Kinder untereinander, damit das Kleinkind Geborgenheit und Vertrauen gewinnen kann.
Ein Tagesablauf, der dem Rhythmus des Kindes entspricht.
Eine personelle Betreuung und eine Arbeitseinteilung, die ausreichend Zeit für das Eingehen auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes, vor allem nach Zuwendung zulässt.
Voraussetzungen für die Elternarbeit:
Zwischen den MitarbeiterInnen und den Eltern ist enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sehr wichtig.
Vor der Aufnahme des Kindes sollten Eltern bereits die Möglichkeit haben, sich umfangreich über die Arbeit in der Krippe zu informieren.
Übergangsregelungen bei der Aufnahme des Kindes sollen ermöglicht werden, z.B. am Anfang nur stundenweise Betreuung, Anwesenheit der Eltern und Teilnahme an der Arbeit
Kindergartenkinder (vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt):
Die Erziehung des Kindergartens ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie. Sie soll die individuelle Entwicklung des Kindes unter besonderer Berücksichtigung seiner sozialen Fähigkeiten in der altersgemischten Kindergartengruppe fördern.
Kinder mit Behinderungen:
Kinder mit Behinderungen sollen soweit möglich einen ganz normalen Kindergartenalltag erleben können, in einer ihnen vertrauten Umgebung, in der Kontakte und Freundschaften zu nicht behinderten Kindern möglich sind.
Voraussetzung bei den ErzieherInnen ist:
Eine liebevolle und konsequente Haltung allen Kindern gegenüber.
Die Bereitschaft, mit anderen Fachkräften zusammen zu arbeiten.
Die Bereitschaft, sich zusätzlich Zeit für Fortbildungen, Kooperationsgespräche, Elterngespräche usw. zu nehmen.
Die Bereitschaft, die Persönlichkeit des Kindes wahrzunehmen und zu respektieren.
Die Fähigkeit, die Kinder zu motivieren, mit zu helfen, das behinderte Kind zu strukturieren.
Bezugsperson sein zu können.
Die Fähigkeit, die Umgebung so zu gestalten, dass nachahmendes Lernen möglich ist (Strukturierung von Material und Situationen).
Heilpädagogische Maßnahmen können gruppenübergreifend stattfinden und orientieren sich an den Themen der Kindergartenarbeit; diese hat auch behinderten Kindern innerhalb ihrer jeweiligen geistig-seelisch-leiblichen Möglichkeiten gesunde Entwicklungen zu ermöglichen. Eine spezifische Therapie ist im Kindergarten nicht vorgesehen.
Die räumlichen Bedingungen müssen so sein, dass ein reizarmer Raum (kleiner Gruppenraum, Schlafraum) verfügbar ist und das Kind die Möglichkeit hat, sich in ruhigere Ecken zurückzuziehen.
Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit den Eltern, bei der auch spontane Gespräche und Berichte möglich sind, ist eine wichtige Voraussetzung für eine ungestörte Entwicklung des behinderten Kindes.
Selbstverständnis der pädagogischen MitarbeiterInnen
Der Leitgedanke für die Arbeit mit den Kindern soll ein ganzheitlicher Ansatz sein, d.h. ganzheitliche Förderung vermag dem Kind zu helfen, eigene lebenspraktische Fähigkeiten aufzubauen. Somit wird sein Erfahrungshorizont erweitert, und das Kind erlangt Sachkompetenz.
Des weiteren ermöglicht ganzheitliche Förderung dem Kind, seine Selbständigkeit zu entwickeln. Das Kind soll lernen, sich als Teil der Gemeinschaft zu begreifen, selbstbewusst und solidarisch zu denken, danach zu handeln und auf diesem Wege sozial kompetent zu werden.
Die Methode, nach der Sach- bzw. Sozialkompetenz bei den Kindern entstehen, sind Vorbild undNachahmung. Bedeutsam ist hier, wie sich der Umgang zwischen ErzieherInnen und Kindern sowie der ErzieherInnen untereinander vollzieht. Alles Tun wirkt sich auf das Kind aus, im positiven wie auch im negativen Sinne.
Weiterhin können den Kindern vielseitige Erfahrungs-, Kontakt- und Lernmöglichkeiten durch dengenannten Tagesablauf vermittelt werden. Im umfassenden Sinne sollte das Kind vielerlei Erfahrung in der Einrichtung machen können. Es soll in seiner Entwicklung da abgeholt werden, wo es gerade steht. Dem Kind kommt das Recht auf Zuwendung, Sicherheit, Geborgenheit, Abgrenzung, Auseinandersetzung und Individualität zu.
Kindergartenleitung
Seit Ende 2005 vertritt eine ErzieherIn als Kindergartenleitung das pädagogische Geschehen nach außen hin: sowohl den Eltern gegenüber als auch dem Verein in seiner Gesamtheit und dem Vorstand. Dem Vorstand gehört sie als stimmberechtigtes Mitglied in allen seinen Angelegenheiten an.
Wie sehen sich die pädagogischen MitarbeiterInnen?
Die ErzieherInnen sehen sich zunächst in der Rolle als Vorbildfunktion sowie auch als Bezugsperson für die Kinder. Des weiteren sollten die ErzieherInnen den Eltern Orientierungshilfen geben.
Voraussetzungen für eine „gute“ pädagogische MitarbeiterIn:
Die ErzieherIn sollte eine gute Beobachtungsgabe haben, um die Entwicklung der Kinder richtig einschätzen zu können. Weiterhin muß sie Einfühlungsvermögen besitzen und flexibel in pädagogischen Situationen handeln können, die Rechte und Bedürfnisse der Kinder (wie z.B. Sicherheit und Geborgenheit) respektieren und das Kind als eine individuelle Persönlichkeit ansehen. Eine ErzieherIn sollte den Kindern Zuverlässigkeit vermitteln und ihre tägliche Arbeit selbst reflektieren können. Sehr wichtig ist eine konstruktive Kritikfähigkeit (d.h. mit Kritik umgehen und diese in ihrer Arbeit entsprechend umsetzen zu können).
Was beeinflusst das pädagogische Handeln der ErzieherInnen?
Die Arbeit einer ErzieherIn wird zunächst durch vorgegebene Rahmenbedingungen (das pädagogische Konzept) bestimmt. Von Bedeutung für ihr Handeln sind aber auch die eigene Kindheitsgeschichte sowie bestimmte Erfahrungen, die sie im Laufe ihres Lebens gemacht hat. Wichtig ist weiterhin, welche fachliche Qualifikation sie mitbringt; außerdem wird von ihr – wie oben bereits erwähnt - die Bemühung um stetige Fortbildung erwartet. Nur so kann eine gute Arbeit mit den Kindern erfolgen.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Mitarbeit der Eltern ist für einen Kindergarten, der aus einer Elterninitiative entstanden ist und in freier Trägerwirtschaft betrieben wird, eine wichtige Säule für den Bestand und die weitere Entwicklung der Einrichtung.
Eltern sollen über die Tätigkeit im Trägerverein (Mitgliederversammlung und Vorstand) die Geschicke des Kindergartens mitbestimmen. Eine Mitgliedschaft im Verein ist seit Ende 2006 zur Pflicht erhoben worden. Möglich ist darüber hinaus eine Mitarbeit im Vorstand.
Eltern können sich in regelmäßig stattfindenden Elternabenden und in Einzelgesprächen mit den ErzieherInnen über die Arbeit im Kindergarten und speziell über die Entwicklung ihres Kindes informieren.
Eltern sollen bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern im Kindergarten und bei öffentlichen Veranstaltungen mitarbeiten.
Eltern sind beteiligt an der Instandhaltung von Haus und Garten bzw. an anderen handwerklichen Tätigkeiten für den Kindergarten.
Zur Kontaktpflege außerhalb des Kindergartens ist seit dem Frühjahr 2007 die Einrichtung eines Elternstammtisches vorgesehen.
Träger der Einrichtung
Träger des Kindergartens ist der Verein „Kindergarten Haus Regenbogen Bretten e.V. – Verein für eine freie Pädagogik“. In diesem Verein haben sich Eltern und andere am Wohl des Kindergartens Haus Regenbogen interessierte Personen zusammengeschlossen.
Er wurde im Sommer 1992 gegründet und ist im Vereinsregister Bretten unter der Nummer VR 258/1992 registriert. Vom Finanzamt Bruchsal ist er, zuletzt mit einem Bescheid vom 28.06.2006 unter der Steuernummer 30073 / 41074 als Körperschaft anerkannt, die wegen der „Förderung der Erziehung“ (Nr. 5 der Anlage 7 EStrR) besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgt. Mitgliedsbeiträge und Spenden an den Verein sind damit steuerlich abzugsfähig.
Der Verein ist als „Träger der freien Wohlfahrtspflege“ anerkannt, er ist keinem übergeordneten Verein oder sonstigen Institutionen angeschlossen oder sonst wie verbunden.
In dem Verein gibt es die Möglichkeit der ordentlichen und fördernden Mitgliedschaft. Die ordentlichen Mitglieder wählen in der Mitgliederversammlung den Vorstand, der den Verein nach außen vertritt. Der Vorstand ist an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
Die Leitung des Vereins und des Kindergartens obliegt dem Vorstand, der Kindergartenleitung und der Verwaltungsleitung.
Die Details der Vereinsstruktur sind der Satzung zu entnehmen; ihre letzte Revision erfolgte im November 2005.
Der Vorstand des Vereins hat als Träger des Kindergartens die folgenden Aufgaben:
Arbeitgeberfunktion für alle im Kindergarten beschäftigten Personen, d.h. Einstellung, Entlassung, vertragliche Regelungen, Bezahlung, Dienst- und Fachaufsicht (betreffend z.B. Umsetzung der pädagogischen Konzeption, Fortbildung, Dienstplan), Genehmigung von Sonderurlaub und Fortbildungen, Versicherung
Regelmäßiger Austausch mit den ErzieherInnen
Steuerung und Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten, wie z.B.
Öffentliche Zuschüsse für den laufenden Betrieb beantragen und abrechnen
Elternbeiträge festlegen und einziehen, hierbei auch Mitentscheidung bei der Belegungsstruktur des Kindergartens
Festlegung des regelmäßigen monatlichen Handgeldes, über das das MitarbeiterInnenteam eigenverantwortlich verfügt
Entscheidung über Sonderausgaben und Anschaffungen
Sicherstellung der Gebäudeerhaltung
Sicherstellung aller sonstigen Notwendigkeiten zum laufenden Kindergartenbetrieb (z.B. Betriebserlaubnis, Versicherungen, ggf. Koordinierung der Elternarbeit)
Erfüllen von Verträgen (z.B. Erbbaurecht, Darlehen)
Vertretung des Kindergartens nach außen, z.B. Kontakte zu anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Öffentlichkeitsarbeit für Kindergarten und Verein
Koordination, Führung und Repräsentanz des Tagesgeschäfts durch die Verwaltungsleitung.
Pädagogische Leitung durch die Kindergartenleitung
Der Vorstand beschließt und kontrolliert seine Arbeit auf etwa monatlichen Vorstandssitzungen. Eltern können dem Vorstand bei Bedarf besondere Anliegen im Rahmen einer Vorstandssitzung darlegen. Der Vorstand ist gegenüber der Mitgliederversammlung – diese wird mindestens zweimal im Jahr einberufen - rechenschaftspflichtig.
Finanzieller Rahmen
Die Gesamtausgaben des Kindergartens belaufen sich im Moment auf ca. 255.000 EURO im Jahr, mehr als 3/4 hiervon entfallen auf Personalkosten.
Auf der Einnahmenseite sind die Zuschüsse der Stadt Bretten (63 % auf die Gesamtausgaben) zu nennen.
Die Differenz zwischen den Ausgaben und den Zuschüssen muss vom Kindergarten selber durch Einnahmen wie Spenden und Basare und vor allem durch die Elternbeiträge gedeckt werden.
Im Gegensatz zu den Kindergärten in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft hat der Kindergarten Haus Regenbogen keinen finanzkräftigen Träger im Hintergrund, der durch weitere Zuschüsse die Höhe der Elternbeiträge reduzieren würde.
Um die Gesamtkosten des Kindergartens und damit die Höhe der finanziellen Elternbeiträge in Grenzen zu halten, wird ein Teil der im Kindergarten notwendigen Arbeiten durch Elternarbeit erledigt. Die Beteiligung an der Elternarbeit (3 Std. je Monat für Elternpaare) ist verpflichtender Bestandteil des Elternbeitrages. Hierüber soll neben der finanziellen Entlastung gleichzeitig einer Entwicklung vorgebeugt werden, dass Eltern ihre Kinder lediglich im Kindergarten abliefern und am weiteren Geschehen keinen Anteil nehmen. Seit der 2. Hälfte des Jahres 2006 wurde aufgrund finanzieller Notlagen des Vereins eine geringfügige Zuzahlung der Eltern von Kindern ab dem 3. Lebensjahr zur jeweils stattgefundenen Eurythmie erbeten.
Organisationsstruktur des Kindergartens im Überblick
Trägerverein:
Kindergarten Haus Regenbogen Bretten e.V. – Verein für eine freiePädagogik
Er konstituiert sich in der Mitgliederversammlung.
Diese wird vom Vostand mindestens zweimal jährlich einberufen.
Team der MitarbeiterInnen:
Das Team ist verantwortlich für:
Funktionieren des Kindergartenbetriebes
Umsetzung des pädagogischen Konzeptes im Kindergarten
Planung und Nachbearbeitung der pädagogischen Arbeit
Einberufung der Teambesprechungen
Aufnahmegespräche
Handkasse des Kindergartens
Kindergartenbelegung nach Absprache mit dem Vorstand
Abstimmung des Dienstplans und Information darüber an den Vorstand
Arbeitseinteilung für Köchin und Putzfrau
Beschlüsse zur Verwendung des Handkassengeldes im Rahmen des gewähltenKonzepts
Ansprechpartner für Fachschulen und Behörden (zusammen mit dem Vorstand)
GruppenleiterInnen (oben und unten):
Die Gruppenleiterinnen sind verantwortlich für:
Elterngespräche/Elternabende
Anleitung der PraktikantInnen
Aufnahmen in die jeweilige Gruppe
Kindergartenleitung:
Alle Zuständigkeiten der pädagogischen Leitung werden durch diejenige ErzieherIn koordiniert und repräsentiert, die die Kindergartenleitungübernommen hat. Die Stelle der Kindergartenleitung wurde Ende 2005 erstmals eingeführt.
Köchin:
Aufgrund einer finanziellen Notsituation kam es im Kindergartenjahr 2005/6 zu einer Dienstzeitverkürzung der Köchin auf zwei Stunden täglich. Auch in dieser derzeit äußerst knapp bemessenen Arbeitszeit soll die Ausrichtung an der biologisch-dynamischen Essenszubereitung weitmöglichst erhalten bleiben.
Eurythmie:
Wird möglichst einmal wöchentlich durchgeführt. Es nehmen alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr teil. Bezahlung erfolgt durch eine Zuzahlung der Eltern (siehe oben).
Putzhilfe:
Sie ist nach Kindergartenschluss am späten Nachmittag für das hygienisch zuverlässige tägliche Sauberhalten mit für die Kinder ungiftigen und umweltschonenden Putzmitteln zuständig.
HeilpädagogIn:
Sie / er erstellt ein Angebot - sofern ein Bedarf besteht - in eigener Verantwortung in Absprache mit den Eltern behinderter Kinder, dem Vorstand und dem EzieherInnenteam und wird dann über öffentliche Mittel zur Förderung behinderter Kinder bezahlt.
MusiklehrerIn:
Ihre / Seine Arbeit im Kindergarten kann auf Wunsch der Eltern in eigener Verantwortung für Kinder ab 4 Jahre in Absprache mit dem Vorstand und dem ErzieherInnenteam organisiert werden. Sie wird dann von den Eltern bezahlt,deren Kinder das Angebot wahrnehmen. Zur Zeit ist keine die musische Ausrichtung des Kindergartens ergänzende Fachkraft engagiert.
Verwaltungsleitung:
Sie / er koordiniert, führt und repräsentiert alle das Tagesgeschäft betreffende Aspekte gegenüber den Eltern, den MitarbeiterInnen und der öffentlichen Verwaltung. Die Stelle der Verwaltungsleitung wurde im März 2006 erstmals eingeführt.
Vorstand:
Er setzt sich zusammen aus der Kindergartenleitung, der Verwaltungsleitung und drei Vereinsmitgliedern, wobei mindestens ein Mitglied des Vorstandes aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder sein muss. Dem Vorstand obliegt die Kontrolle der Verwaltungsleitung. Die Vorstandsmitglieder wie alle anderen Personen im Verein (mit Ausnahme der Verwaltungs- und Kindergartenleitung) arbeiten ehrenamtlich.
[1]Weite Teile der im folgenden zusammengefassten Gedanken stützen sich auf den von Helmut von Kügelen herausgegebenen Sammelband Plan und Praxis des Waldorfkindergartens. Stuttgart 11 (1991), besonders Seite 11-16.Dieses ansprechend gestaltete Bändchen, das zu vielen Aspekten des Lebensalltags mit Kindern in der frühen Kindheit Grund legende Stellung bezieht – auch wenn es nicht gerade jüngsten Datums ist – , liegt im Kindergarten zur persönlichen Vertiefung allen Interessierten bereit und kann zur Ausleihe weitergegeben werden.
[2]Zum Gedanken einer „sozialen Mutterhülle“ in Fortsetzung der Embryonalentwicklung siehe Helmut von Kügelen, ebendort., Seite 13.
[3]Zur herausragenden Bedeutung des rhythmischen Lebens- und Erlebens vgl. insbesondere den Beitrag von Monika Ley auf den Seiten 49-51 des oben genannten Sammelbandes sowie die ebendort auf den Seiten 108-113 abgedruckten Stellungnahmen.